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   LG Berlin, 14.01.2010 - 43 S 154/09   

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https://dejure.org/2010,32629
LG Berlin, 14.01.2010 - 43 S 154/09 (https://dejure.org/2010,32629)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.01.2010 - 43 S 154/09 (https://dejure.org/2010,32629)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 43 S 154/09 (https://dejure.org/2010,32629)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall: Kollision beim parallelen Rechtsabbiegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Rechtsabbiegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 28.06.2004 - 12 U 89/03

    Verkehrsunfallhaftung: Sorgfaltspflichten beim parallelen Rechtsabbiegen

    Auszug aus LG Berlin, 14.01.2010 - 43 S 154/09
    Er musste sie deshalb sorgfältig beobachten, durfte sie nicht behindern, in Bedrängnis bringen oder gefährden und musste ihr notfalls den Vortritt lassen (vgl. nur KG, Urteil vom 17. Dezember 1990 - 12 U 960/90, NZV 1991, 194 m.w.N.; Urteil vom 28. Juni 2004 - 12 U 89/03, NZV 2005, 91).

    Der Rechtsabbieger, der sich noch nicht auf dem rechten Fahrstreifen der neuen Straße eingeordnet hat sondern diesen lediglich überquert, um sich in einen der nächsten Fahrstreifen der neuen Straße einzuordnen, nimmt deshalb keinen Fahrstreifenwechsel vor (vgl. KG, NZV 2005, 91 f. m.w.N.).

    Die Beklagte zu 1 hatte dabei die Wahl, in welchen der Fahrstreifen der xxx sie einfahren wollte (vgl. KG NZV 2005, 91, 92).

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2004 - 11 LA 380/03

    Anhörung; Aussage; Aussagegenehmigung; Beamter; Beseitigung; Beweiswürdigung;

    Auszug aus LG Berlin, 14.01.2010 - 43 S 154/09
    Diese haben urkundlichen Beweiswert (vgl. nur OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. März 2004 - 11 LA 380/03, NVwZ 2004, 1381).
  • KG, 17.12.1990 - 12 U 960/90

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier parallel rechts abbiegender Fahrzeuge

    Auszug aus LG Berlin, 14.01.2010 - 43 S 154/09
    Er musste sie deshalb sorgfältig beobachten, durfte sie nicht behindern, in Bedrängnis bringen oder gefährden und musste ihr notfalls den Vortritt lassen (vgl. nur KG, Urteil vom 17. Dezember 1990 - 12 U 960/90, NZV 1991, 194 m.w.N.; Urteil vom 28. Juni 2004 - 12 U 89/03, NZV 2005, 91).
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